Der
makedonische Schild aus Pergamon
der Antikensammlung Berlin
Bei der Grabung in Pergamon von 1927 konnte
das bronzene Blech eines runden Schildes frei gelegt werden,
welches unmittelbar danach nach Berlin gelangte und hier sicher
bald restauriert wurde. Der schlichte Schild mit einem Durchmesser
von doch immerhin 67 cm fand trotz seiner Größe
in den folgenden Jahrzehnten wenig Beachtung. Er teilte nach
dem zweiten Weltkrieg das Schicksal vieler Berliner Antiken:
die Verlagerung in die ehemalige Sowjetunion. Erst annähernd
40 Jahre nach seiner Rückkehr nach Berlin wurde der Schild
mit einer Inventarnummer bedacht. Ein Schicksal, welches auch
andere – allerdings weniger auffällige – Objekte
in Museen auf ähnliche Art teilen.
Erst die Restaurierung begleitende Beobachtungen
zeigten, dass unser „hässliches Entlein“ eigentlich
ein „schöner Schwan“ ist. Vor allem die technologischen
Hinweise der Befestigungsart des Schildblechs am Holzträger
zeigen, dass es sich um einen makedonischen Schild handelt.
In unserem Falle sind es diese Beobachtungen und nicht der
charakteristische Dekor aus Kreissegmenten und/oder Stern,
die die Zuweisung gestatten. „Der Makedonenschild ist
der einzige Schild und wohl die einzige Waffe, die sich als
kosmopolitisches Symbol in allen hellenistischen Staaten findet“,
fasst Ernst Künzl die herausragende Bedeutung der Schutzwaffe
zusammen, von der lediglich einige wenige vollständig
erhalten sind.
Die Technik zur Herstellung eines makedonischen
Schildes blieb bisher unberücksichtigt, wohl weil nur
wenige originale Schilde erhalten sind. Anhand von Werkspuren
am Berliner Schild kann der Herstellungsprozess von den Ausgangsmaterialien
bis zum Endprodukt nachvollzogen werden.
siehe auch Experimentelle Archäologie
Die Restaurierung umfasste die Abnahme der
Altrestaurierung, die Freilegung der antiken Oberfläche
und die Montage des fragilen Schildes auf eine reversible und
dennoch dauerhaft verwendbare Hinterlegung, die Fehlstellen
im Schild ergänzt.
nachzulesen in:
Jahrbuch der Berliner
Museen, 2001, S. 331-344 |